Hebamme Verena aus Engelskirchen im Oberbergischem Land
GeburtsbeleitungHebammensprechstundeSchwangerschaftsvorsorge Schwangerschaftsnachsorge Engelskirchen GummersbachSchangerschaft Hebamme Engelskirchen GummersbachGeburt Schwanger HebammeÜber Hebamme Verena und Ihre Tätigkeit als Hebamme in Gummersabch und EngelskirchenKontakt zur Hebamme Verena aus Engelskirchen im Oberbergischem Land




Hebammenhilfe in Gummersbach, Egelskirchen und Lindlar

Jede Frau hat während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen bieten während dieser Zeit eine umfassende und ganzheitliche Betreuung an und sind kompetente Ansprechpartnerinnen bis zum Ende der Stillperiode.

Um sich besser kennenzulernen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, ist es am Besten, Kontakt zu einer Hebamme möglichst früh, jedoch spätestens in der zweiten Schwangerschaftshälfte, aufzunehmen.

Die Kosten für die Hebammenleistungen sind durch den Hebammenvergütungsvertrag geregelt.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistungen vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Die meisten Privatversicherungen übernehmen ebenfalls diese Leistungen. Der Leistungskatalog ist jedoch abhängig von dem abgeschlossenen Vertrag. Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Folgende Leistungen sind im Hebammenvergütungsvertrag festgelegt:

Schwangerschaft
Vorgespräch, Beratungen, Schwangerenvorsorgen mit Dokumentation im Mutterpass, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Betreuung bei Risikoschwangerschaft, Geburtsvorbereitung in der Gruppe für max. 14 Stunden und einzelne Geburtsvorbereitung (nur mit ärztlichem Attest möglich)

Geburt
Geburtshilfe in einem Krankenhaus, Beleggeburt, Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis, Hausgeburt und Hilfe bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt

Wochenbett
Betreuung von Mutter und Kind in der Klinik oder als Hausbesuch in den ersten zehn Tagen nach der Geburt täglich und danach bis acht Wochen nach der Geburt sind weitere 16 Hausbesuche oder telefonische Beratungen möglich; Vorsorgeuntersuchung (U1) beim Kind und Rückbildungsgymnastik (10h) in der Gruppe
Die Wochenbettbetreuung umfasst: Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung des Kindes, Anleitung und Beratung beim Stillen, Hilfe bei Stillproblemen und Beobachtung des Wochenbettverlaufs (enthält u. a. Gebärmutter-Rückbildung, Nabelpflege, Familienplanung, Beckenbodengymnastik etc.)

Stillzeit
Ein Anspruch auf acht Beratungen (telefonisch oder als Hausbesuch) zum Thema Stillen, Ernährung und Beikost besteht mindestens das erste Lebensjahr oder darüber hinaus, solange gestillt wird.

HebammenleistungenHebammenhilfeIndex
Hebamme Verena Gansewendt InfoKonakt / Telefon Hebamme VerenaZurück zur Hebammen-StartseiteImpressum