Jede Frau hat während Schwangerschaft,
Geburt, Wochenbett und Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe.
Hebammen bieten während dieser Zeit eine umfassende und
ganzheitliche Betreuung an und sind kompetente Ansprechpartnerinnen
bis zum Ende der Stillperiode.
Um sich besser
kennenzulernen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, ist es am
Besten, Kontakt zu einer Hebamme möglichst früh, jedoch spätestens
in der zweiten Schwangerschaftshälfte, aufzunehmen.
Die Kosten für die Hebammenleistungen sind
durch den Hebammenvergütungsvertrag geregelt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen
diese Leistungen vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt
mit der Krankenkasse. Die meisten Privatversicherungen übernehmen
ebenfalls diese Leistungen. Der Leistungskatalog ist jedoch abhängig
von dem abgeschlossenen Vertrag. Daher ist es sinnvoll, sich die
Übernahme der Kosten von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu
lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.
Folgende Leistungen sind im Hebammenvergütungsvertrag festgelegt:
Schwangerschaft
Vorgespräch, Beratungen,
Schwangerenvorsorgen mit Dokumentation im Mutterpass, Hilfe bei
Schwangerschaftsbeschwerden, Betreuung bei Risikoschwangerschaft,
Geburtsvorbereitung in der Gruppe für max. 14 Stunden und einzelne
Geburtsvorbereitung (nur mit ärztlichem Attest möglich)
Geburt
Geburtshilfe in einem Krankenhaus,
Beleggeburt, Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder einer
Hebammenpraxis, Hausgeburt und Hilfe bei einer Fehlgeburt oder
Totgeburt
Wochenbett
Betreuung von Mutter und Kind in der
Klinik oder als Hausbesuch in den ersten zehn Tagen nach der Geburt
täglich und danach bis acht Wochen nach der Geburt sind weitere 16
Hausbesuche oder telefonische Beratungen möglich;
Vorsorgeuntersuchung (U1) beim Kind und Rückbildungsgymnastik (10h)
in der Gruppe
Die Wochenbettbetreuung umfasst:
Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung des Kindes,
Anleitung und Beratung beim Stillen, Hilfe bei Stillproblemen und
Beobachtung des Wochenbettverlaufs (enthält u. a.
Gebärmutter-Rückbildung, Nabelpflege, Familienplanung,
Beckenbodengymnastik etc.)
Stillzeit
Ein Anspruch auf acht Beratungen
(telefonisch oder als Hausbesuch) zum Thema Stillen, Ernährung und
Beikost besteht mindestens das erste Lebensjahr oder darüber hinaus,
solange gestillt wird.
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